Schutzzonen
Die Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz dienen der Erhaltung jener Stadtteile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind.
Die Schutzzone I erstreckt sich über ca. 1 km² der Stadtfläche und beschreibt die historische Kernstadt innerhalb der ehemaligen Renaissancebefestigung mit dem Schlossberg und Teilen der Murvorstadt. Diese Zone entspricht auch der UNESCO Welterbezone Graz und somit dem historischen Zentrum.
Die Schutzzone II beschreibt den Beginn der vorgründerzeitlichen Stadterweiterung, deckt sich teilweise mit der Pufferzone für das UNESCO Welterbe Graz und erstreckt sich über 0,8 km² der Stadtfläche.
Die Schutzzone III weist eine Größe von ca. 4,7 km² auf und umfasst den breiten Stadtbereich der gründerzeitlichen Stadterweiterung auf beiden Murseiten.
Die Schutzzone IV (1-13) bezeichnet die ehemaligen historischen Vororte und umfasst auch das Schloss Eggenberg und teilweise die Verbindungsachse zwischen den UNESCO Welterbe Kernzonen Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg. Die Zone weist eine Gesamtfläche von 2 km² auf.
Die Schutzzone V beschreibt den Bereich um die gesamte denkmalgeschützte Anlage des Kalvarienberges.
Ab 1. Jänner 2020 wurde die Schutzzone VI 1-2, die das Villenviertel Waltendorf sowie St. Peter umfasst, umgesetzt.
Außerhalb der ausgewiesenen Schutzzonen gilt auch in Graz die Ortsbildbestimmung des Stmk. Baugesetztes (§43 Abs. 4), das von der Stadt Graz vollzogen wird. Um zu überprüfen, ob Ihr Gebäude in einer Schutzzone liegt, verwenden Sie das AGIS-System.