Landtag beschließt Novelle zum Kulturförderungsgesetz
Graz, 12. Dezember 2012 - Gestern zu vorgerückter Stunde hat der Landtag die Novelle des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes beschlossen. „Mit der Novelle wurde das Gesetz vereinfacht und hat eine klare Serviceorientierung für die Kulturschaffenden", so Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann. Es wird ein Kulturkuratorium geben, das über die Förderungen befindet und die Kulturpolitik strategisch berät, für Kunst im öffentlichen Raum wird der Fonds mit 500.000 € aus dem Kulturbudget dotiert. Das Gesetz wird bis 1. Februar 2013 kundgemacht und tritt am nächsten Tag in Kraft.
Die Neuerungen betreffen folgende Punkte:
Kulturkuratorium - das ist der neue Name für den bisherigen Förderbeirat und den vom Landtag abgeschafften Landeskulturbeirat. Das Kuratorium besteht nun aus 15 Mitgliedern (der Förderbeirat hatte 9), die ausschließlich für das Kuratorium tätig sein dürfen - also in keinem anderen Beirat oder Gremium, das über Förderungen befindet, Mitglied sein dürfen. Das Kulturkuratorium wird mit Experten aus den 11 Förderungsbereichen zusammengesetzt. Es wird künftig auch den Kulturreferenten strategisch beraten sowie als Mediator für die Kulturschaffenden tätig sein. Die bisher bestellten neun Mitglieder bleiben im Amt, sechs Mitglieder werden von der Landesregierung neu bestellt.
Fachexpertinnen/Fachexperten: Die Fachexpertinnen und Fachexperten werden weiterhin auf Vorschlag des Kulturkuratoriums von der Landesregierung bestellt - das Kulturkuratorium kann die Fachexperten zur Beratung beiziehen. Drei Fachexpertinnen oder Fachexperten werden für die 11 Förderungsbereiche bestellt. Die bisher bestellten bleiben bis zum Ende ihrer Funktionsperiode im Amt.
Für die „Kunst im öffentlichen Raum" ist der Fonds in Höhe von 500.000 Euro aus dem Kulturbudget dotiert. „Sollte es viele gute Projekte geben, kann die Summe auch erhöht werden", so Buchmann.
„Mit dieser Novelle vollziehen wir die vom Landtag beschlossene Reduktion von Beiräten und deren Mitgliedern von 57 auf 48. Das neue Kulturkuratorium wird umfassend aufgestellt und den Kulturreferenten strategisch beraten. Die Kunst im öffentlichen Raum erhält eine Sonderdotierung aus dem Kulturbudget. Diese Änderungen führen zu einer kompetenten Förderungsempfehlung und einer serviceorientierten Förderungsabwicklung für die Kunst- und Kulturschaffenden", so Buchmann abschließend. Nach der gestrigen Beschlussfassung durch den Landtag wird das Gesetz nach Einhaltung aller Fristen bis 1. Februar 2013 kundgemacht und tritt am nächsten Tag in Kraft.