Voranfrage
Laut § 12 GAEG 2008 kann die ASVK zu Anfragen, die vor der Einbringung eines Bewilligungsansuchens oder einer schriftlichen Anzeige zu einem geplanten Vorhaben an sie gerichtet werden, eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtens, jedoch ist sie in letzterem zu berücksichtigen.
Benötigte Unterlagen:
- Beschreibung des geplanten Bauvorhabens inkl. Angaben zu Materialität, Farbgebung etc.
- Fotodokumentation des Bestandes und seiner Umgebung - v.a. der unmittelbar angrenzenden Gebäude
- die zur Beurteilung erforderlichen Pläne (GR, Ansichten, Schnitte)
- sonstige für die Beurteilung hilfreiche Darstellungsmethoden
- Zustimmungserklärung der Liegenschaftseigentümer*innen
Die Unterlagen sind an die Geschäftsstelle der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission zu richten (wenn möglich digital).
Die Unterlagen müssen bis Mittwoch 12.00 Uhr vor dem jeweiligen nächsten Sitzungstermin in der Geschäftsstelle eingelangt sein, um bei der folgenden Sitzung einem Gutachter/einer Gutachterin zugewiesen werden zu können. Die Beschlussfassung erfolgt von der Kommission in der darauf folgenden Sitzung .