Ankauf von Kunstwerken
der zeitgenössischen bildenden Kunst
Das Land Steiermark fördert und sammelt zeitgenössische bildende Kunst mit Steiermarkbezug.
Die Kunstankäufe erfolgen auf Grundlage des „Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F". Darin ist der „Ankauf von Werken von kultureller Bedeutung" als „Allgemeine kulturpolitische Förderungsmaßnahme" definiert.
In enger Zusammenarbeit mit der Neuen Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum GmbH (UMJ) werden junge und arrivierte KünstlerInnen aller Sparten der bildenden Kunst (Malerei, Zeichnung, Fotografie, Objekte, Installationen, ...) berücksichtigt.
Die erworbenen Arbeiten werden Bestandteil der Landessammlung Steiermark und überwiegend in halböffentlichen Räumlichkeiten des Landes Steiermark (Büros, Sitzungszimmer, etc.) präsentiert. Dieses Sichtbarmachen der kreativen Vielfalt des Kulturlandes Steiermark leistet einen wesentlichen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Kunst- und Kulturvermittlung.
Einreichung
KünstlerInnen, die entweder in der Steiermark geboren sind, und/oder die seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark leben und arbeiten, können ihre Arbeiten einreichen.
Übermitteln Sie bitte Ihren konkreten Vorschlag für einen Kunstankauf in einem informellen „Anbot zum Ankauf von Kunstwerken" per Email (es ist kein Formular erforderlich).
Das Anbot soll eine Auswahl mehrerer Arbeiten inkl. Fotos/Abbildungen, Angaben zu Titel, Entstehungsjahr, Technik, Format und Preisvorstellungen sowie eine ausführliche Biografie beinhalten.
Der Erwerb von Kunstgegenständen erfolgt auf Basis der fachlichen Vorprüfung durch die ExpertInnen der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport unter Einbeziehung der Expertise der Neuen Galerie Graz, UMJ.
Ein erneuter Ankauf ist frühestens nach drei Jahren wieder möglich.
Einreichtermine:
01. März 2024
03. Juni 2024
18. September 2024
1. Einreichtermin 2025: 03. März 2025
Bei Fragen erhalten Sie Auskünfte bei:
Mag.a Uschi Wachmann, Tel.: +43 316 877 5506