03.05. - 31.07.2021: Call 2021 (Bund/Land Steiermark) für digitale Impulse im Kunst- und Kulturbereich
Einreichungen ab 03. Mai 2021
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Die Bundesregierung (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) und die neun Bundesländer vergeben gemeinsam unter dem Titel „Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021" Förderungen für innovative, digitale Kultur-Projekte. Das Kulturressort des Landes Steiermark stellt dafür 175.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch den Bund verdoppelt. Insgesamt können in der Steiermark somit 350.000 Euro an Förderungen im Rahmen des „Call 2021" vergeben werden.
Das gemeinsame Förderprogramm soll Impuls und Ansporn für digitale Vorhaben und neue innovative Formate der künstlerischen Produktion, der Wissens- und Kulturvermittlung sowie der Kommunikation mit dem Publikum sein. Die Bandbreite der förderbaren Formate ist bewusst weit gefasst, um der Innovationskraft der kulturellen Akteurinnen und Akteuren ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten: So können der Einsatz neuer Technologien in künstlerischen Prozessen genauso Gegenstand der im Rahmen des „Call 2021" geplanten Förderungen sein wie Projekte zur Schaffung innovativer Partizipations- und Interaktionsformate und digitaler Strategien.
Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Die steirischen Kunst- und Kulturschaffenden haben uns in den vergangenen Pandemie-Monaten durch unglaublich geistreiche Beiträge im digitalen Raum in oftmals zermürbenden Zeiten viel Freude erleben lassen. Auch wenn ausschließlich digitales Kulturangebot das einzigartige Gefühl der Unmittelbarkeit nicht zu ersetzen vermag, ist die Digitalisierung gerade für Kunst und Kultur ein wichtiges Entwicklungsfeld. Sie birgt für einen so stark von Kreativität, Transformation und Innovation getragenen Bereich eine Vielzahl an Potentialen. Mit dem ‚Call 2021‘ wollen wir einen Beitrag leisten, diese Potentiale in beispielgebender Art und Weise, von der Produktion bis zur Vermittlung, abzurufen. Ich freue mich, dass uns für das wichtige Anliegen, weitere digitale Impulse im Kunst- und Kulturbereich zu setzen, eine breite Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelungen ist."
Einreichungen für den Call 2021 sind ab kommendem Montag, den 3. Mai 2021, möglich und werden bis inklusive 31. Juli 2021 berücksichtigt. Die Förderansuchen können bei der Kulturabteilung des Landes Steiermark eingebracht werden. Der Umsetzungszeitraum für die eingereichten Projekte ist von 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. Das Förderprogramm richtet sich an Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten.
Bundesweit stehen für den „Call 2021" insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die genehmigte Fördersumme für das jeweilige Projekt wird zu je 50 Prozent von Land und Bund ausbezahlt. Die Verteilung der Gesamtsumme auf die Bundesländer erfolgt nach dem Verteilungsschlüssel des Finanzausgleichsgesetzes. Das Land Steiermark stellt somit 175.000 Euro zur Verfügung, die vom Bund auf 350.000 Euro verdoppelt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kulturressorts des Landes Steiermark und des
Bundes.