AUSSCHREIBUNG: Styria-Artist-in-Residence-Stipendien (St.A.i.R.) des Landes Steiermark 2022 (Frist: 10.8.2021)
für ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen in Graz
Die Steiermärkische Landesregierung vergibt, im Auftrag von Kulturlandesrat Mag. Christopher Drexler, im Rahmen einer Ausschreibung für junge (max. 40 Jahre alt) internationale Künstler*innen aller Sparten sowie Kunsttheoretiker*innen im Jahr 2022 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Expert*innenjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.000,-- zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiat*innen als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Die Unterkunft der jeweils vier anwesenden internationalen Künstler*innen befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiat*innen werden vorausgesetzt.
Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiat*innen erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiat*innen Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.
Stipendiat*innen müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiat*innen nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.
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