Einzelprojektförderung (Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege
Einzelprojektförderungen werden für zeitlich und inhaltlich klar umgrenzte professionelle künstlerische Vorhaben in allen Formen und Disziplinen der zeitgenössischen Bildenden Kunst vergeben. Sie dienen der Förderung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, gemeinnützigen Galerien und Museen.
Förderbar ist die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Arbeiten, Performances und kuratierten Ausstellungen. Einzelprojekte können mehrere und unterschiedliche Veranstaltungen oder Formate umfassen. Die Ergebnisse müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Es können Einzel- und Gruppenarbeiten unterstützt werden, Kunstvermittlung und kuratorische Konzepte.
Hiervon eingeschlossen sind auch Projekte im Feld der digitalen Neuen Medien mit maßgeblichem innovativem Ansatz und Charakter sowie Ausstellungen, Dokumentationen, Publikationen, Präsentationen und Symposien von Architekt*innen im Sinne der Vermittlung und Unterstützung des öffentlichen Diskurses zur zeitgenössischen Baukultur.
Im Förderungsbereich Denkmalpflege werden Förderungen zur Substanzerhaltung denkmalgeschützter Objekte, als bewegliche und unbewegliche Denkmale sowie zur Bewahrung und zum Erhalt des Kulturellen Erbes nicht-denkmalgeschützter Kulturgüter gewährt. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Sicherung, Restaurierung und Konservierung von sakralen und profanen Kleinbauwerken, technischen Objekten, Klangdenkmalen und Kunsthandwerk, wie auch auf die Vermittlung des Kulturellen Erbes gelegt.
Förderungsmöglichkeiten im Bereich "Denkmalpflege"
Für Förderungsanträge im Bereich "Denkmalpflege" stehen folgende Antragstellungen zur Verfügung:
- Antragstellung im Rahmen des Pauschalförderungsprogrammes
(max. Förderungsbetrag € 3.500,00)
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
Weitere Informationen sind der Förderungsrichtlinie für die Substanzerhaltung denkmalgeschützter Objekte und für Projekte zur Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes zu entnehmen.
Verwenden sie das Onlineformular "Pauschalförderungsprogramme".
- Antragstellung in der allgemeinen Kultur- und Kunstförderung
(ab einem Förderungswunsch von € 3.500,00)
Bei Ansuchen mit einer Förderungshöhe ab € 3.500,00 erfolgt die Vergabe ausschließlich nach einer fachlichen Beurteilung durch das Kulturkuratorium, gegebenenfalls nach Vorprüfung durch Fachexpert*innen.
Verwenden Sie das Onlineformular "Allgemeine Kultur- und Kunstförderung".