Jahresförderung (Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege)
Jahresförderungen werden für strukturaufbauende und strukturerhaltende längerfristige Konzepte gewährt, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen, Künstlervereinigungen und Institutionen. Im Bereich der Bildenden Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege fallen hierunter insbesondere Museen, Ausstellungs-, Produktions- und Kunsthäuser, Kunsthallen und gemeinnützige Galerien, die über eigene Räumlichkeiten verfügen und über einen ganzjährigen Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb einschließlich aktiver Kunstvermittlungsprogramme verfügen.