Einreichfristen für Kunst- und Kulturförderungen
Jahresförderungen 2025
20.09.2024
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch ab € 3.500,00)
15.11.2024
1. Einreichtermin 2025: 30.04.2025
Filmförderungen (CINE ART)
1. Einreichtermin 2025: 30.04.2025
Kunstankäufe
1. Einreichtermin: 01.03.2024
2. Einreichtermin: 03.06.2024
3. Einreichtermin: 18.09.2024
1. Einreichtermin 2025: 03.03.2025
Publikationsförderungen
1. Einreichtermin 2024: 20.04.2024
2. Einreichtermin 2024: 20.09.2024
1. Einreichtermin 2025: 30.05.2025
Übermittlung Jahresprogramme und Jahresbudgets (Jahresprognosen) für alle Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen
15.01.2025
Vorlage Verwendungsnachweise des Jahres 2024 für Jahresförderungen und Mehrjährige Förderungsvereinbarungen
30.03.2025
Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen.
Anträge für Einzelprojektförderungen können jederzeit mittels Onlineansuchen gestellt werden. Die oben genannte Einreichfrist für Projektförderungen gilt ab einem Förderungswunsch von Euro 3.500,00. Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit Vorliegen des vollständigen Ansuchens bzw. mit dem angegebenen Einreichtermin.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerber*innen von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.
- Förderungsanträge für Projekte, die sich über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken (Jahresprogramm/Jahrestätigkeit), müssen spätestens zum letzten Einreichtermin des Vorjahres eingebracht werden.