Jahresförderung (Musik, Musiktheater, Klangkunst und Blasmusik)
Jahresförderungen werden für strukturaufbauende und strukturerhaltende längerfristige Konzepte gewährt, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen, Gruppen und Institutionen. In die Bereiche Musik, Musiktheater und Klangkunst hierunter insbesondere Veranstalter, Spielstätten und Ensembles mit ganzjährigem Spielplan bzw. Betrieb einschließlich der Vermittlung klassischer, zeitgenössischer und populärer Musikformen.
Im Bereich der Blasmusik gibt es eine eigene Basisförderung. Für die Basisförderung müssen die Förderungsansuchen seitens der förderwerbenden Person online an den Steirischen Blasmusikverband übermittelt werden. Die Angaben der förderwerbenden Person werden vom Steirischen Blasmusikverband auf ihre Richtigkeit geprüft und nach dem leistungsbezogenen Gewichtsmodell, welches im Förderungsmodell des Steirschen Blasmusikverbandes näher dargestellt ist, begutachtet. Dieser übermittelt danach der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, einen unverbindlichen Förderungsvorschlag.
Der Förderungsvertrag wird zwischen der förderwerbenden Person und der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport abgeschlossen.