Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen (Musik, Musiktheater, Klangkunst)
Die Steirische Gastspiel-, Wiederaufnahme- und Tourneeförderung dient der Unterstützung von Theater-, Tanz- und Musikschaffenden bei der Durchführung von Tourneen, Gastspielen und zusätzlichen Spielserien innerhalb der Steiermark, Österreichs und international. Damit leistet sie einen Beitrag zur Verbreitung steirischer Produktionen und Tonträger, zur Erschließung eines breiteren Publikums, fördert den Austausch und die Vernetzung zwischen Theater-, Tanz- und Musikschaffenden, Festivals, Produktionshäusern und Veranstalter*innen.
Gefördert werden Tourneen von professionellen klassischen und zeitgenössischen Bands, Ensembles und Musiker*innen sowie Gastspiele und Wiederaufnahmen von professionellen Musiktheaterproduktionen aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion, Tournee, oder ein Album, das im Rahmen der geplanten Konzerte präsentiert wird, bereits durch die öffentliche Hand (z. B. SKE, Musikfonds, andere Gebietskörperschaften) gefördert wurde.
Eine Förderung von Wiederaufnahmen ist nach Abschluss der ersten Spielserie (Premiere und Folgevorstellungen) am Erstaufführungsort möglich. Die im Rahmen einer Gastspielserie geplanten Vorstellungen müssen an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Produktions-, Ur-, oder Erstaufführungsort stattfinden.
NEU:
- Die Förderung erfolgt in Form eines einheitlichen Pauschalbetrags, der sich nach den veranschlagten Kosten für die Wiederaufnahme- bzw. Gastspielserie und der Anzahl der geplanten Vorstellungen/Konzerte richtet.
- Gastspiele- und Wiederaufnahmen von Musiktheaterproduktionen können auch gemeinsam beantragt und in einer Spielserie zusammengefasst werden.
- Es müssen mindestens zwei Vorstellungen gespielt werden.
Förderungsvoraussetzungen
- Es werden ausschließlich Produktionen gefördert, die im Bundesland Steiermark erarbeitet bzw. von in der Steiermark ansässigen Musik- oder Musiktheaterschaffenden produziert wurden. Kosten für die Premiere einschließlich der ersten Aufführungsserie werden nicht gefördert.
- Zwischen Veranstalter und eingeladener Produktion dürfen keine maßgeblichen personellen oder institutionellen Überschneidungen bestehen.
- Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden. Es ist möglich, für unterschiedliche Produktionen mehrere Ansuchen zu stellen.
- Es wird in jedem Fall ein Eigenanteil zur Finanzierung erwartet, welcher durch Eintritte und Einnahmen, Ko-Finanzierungsanteile und/oder Honorare der gastgebenden Institution(en) ausgewiesen sein muss.
Nicht gefördert werden
- Produktionen, Gastspiele und Konzerte an und von Kulturinstitutionen in öffentlicher Trägerschaft (Landes- und Stadttheater, Bundestheater, Opernhäuser, etc.)
- Vorstellungen, die im Rahmen von Festivals stattfinden, die durch eine Förderung durch das Land Steiermark finanziert werden.
- Benefiz- oder Schulveranstaltungen, Veranstaltungen von Kinderbetreuungs-einrichtungen (z. B. Kindergärten)
- Veranstalter*innen
- Kabarett, Comedy und Amateurtheater, Unterhaltungsprogramme
- volkstümliche Musik, Schlager, Unterhaltungsprogramme.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Förderungsrichtlinie Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen.
Hinweise zur Antragstellung
- Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen vor dem ersten geplanten Vorstellungstermin erfolgen.
- Folgende Unterlagen werden benötigt:
- eine ausführliche Projektbeschreibung zur betreffenden Produktion und Tournee bzw. Wiederaufnahme unter Angabe der geplanten Termine, Spielorte und Veranstalter*innen
- ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Vorstellung(en)
- die verbindliche(n) Einladung(en) der gastgebenden Institution(en) oder die Terminbestätigung(en) eines mit der Organisation der Tournee beauftragten Agenten - kann bei Wiederaufnahmen entfallen. Termine, Spielorte und Veranstalter*innen müssen in den Antragsunterlagen und Terminbestätigungen übereinstimmen.
- der Nachweis über die vorhergehende Förderung der Produktion, durch die öffentliche Hand (z. B. durch die Förderungszusage - kann bei einer Förderung durch die Abteilung 9 entfallen)
Art und Umfang der Förderung
- € 1.500,00 bei Projektkosten bis zu € 7.500,00 und mindestens zwei gespielten Vorstellungen
- € 2.500,00 bei Projektkosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99 und mindestens drei gespielten Vorstellungen
- € 3.500,00 bei Projektkosten ab € 17.500,00 und mindestens fünf gespielten Vorstellungen
Antragstellung
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
Weitere Informationen sind der Förderungsrichtlinie Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen zu entnehmen.
Verwenden Sie das Onlineformular "Pauschalförderungsprogramme".