Rechtliche Grundlagen
Basis für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Kunst und Kultur sind das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 sowie Richtlinien für einzelne Förderungsarten oder Sparten.
Allgemeine Kultur- und Kunstförderungen
- Förderungsrichtlinie Cine Art
- Förderungsrichtlinie Museen und Sammlungen
- Förderungsrichtlinie Praktikanten und Praktikantinnen in den steirischen Museen
Für einen Förderungsantrag ist das Formular "Allgemeine Kultur- und Kunstförderungen" zu verwenden.
Pauschalförderungsprogramme
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
€ 1.500,00 bei Projektkosten bis zu € 7.500,00
€ 2.500,00 bei Projektkosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99
€ 3.500,00 bei Projektkosten ab € 17.500,00
Genauere Informationen zur Antragstellung und Förderungsvergabe finden Sie in der jeweiligen Förderungsrichtlinie:
- Förderungsrichtlinie für Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen
- Förderungsrichtlinie für Investitionsmaßnahmen bei Ankauf bzw. Reparatur von Instrumenten und Trachten
- Förderungsrichtlinie Kleinveranstalter und Kleinveranstalterinnen
- Förderungsrichtlinie Publikationen
- Förderungsrichtlinie für die Substanzerhaltung denkmalgeschützter Objekte und für Projekte zur Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes
Für einen Förderungsantrag im Bereich der Pauschalförderungsprogramme ist das Formular "Pauschalförderungsprogramme" zu verwenden.