Mehrjährige Förderungsvereinbarungen (Museen und Sammlungen)
Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren werden in regelmäßigen Abständen für die in der jeweiligen Ausschreibung angeführten Zielgruppen gesondert ausgeschrieben. Damit schafft das Land Steiermark verlässliche Rahmenbedingungen für mittel- bis langfristige professionelle Konzepte, regionale Plattformen sowie den Aufbau und Erhalt professioneller Strukturen und Arbeitsweisen. Sie stellen einen entscheidenden Baustein in der Bewahrung und Weiterentwicklung einer vielfältigen in den Regionen des Landes verankerte Museumlandschaft dar, welche unsere gemeinsame Geschichte bewahrt und diese über repräsentative Gegenstände erzählt. Nicht gefördert werden laufende Kosten für Personal, Betrieb und Infrastruktur, Werbekosten und bauliche Maßnahmen.