Kleinveranstalter*innenförderung (Musik, Musiktheater, Klangkunst und Blasmusik
Die Steirische Kleinveranstalter*innenförderung soll Kunst- und Kulturveranstalter*innen mit einem jährlichen Förderungsbedarf von bis zu € 3.500,00 bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unterstützen und für diese Zielgruppe ein vereinfachtes Antragsprozedere anbieten. Damit soll ein niedrigschwelliger Zugang zu Förderungsmitteln für kleine, vorwiegend ehrenamtlich tätige und/oder neue Kulturinitiativen ermöglicht werden. Es kann sich sowohl um voneinander unabhängige Einzelveranstaltungen, als auch um Veranstaltungsreihen handeln.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von
- € 1.500,00 bei Projektkosten bis zu € 7.500,00 und mindestens einer geplanten Veranstaltung
- € 2.500,00 bei Projektkosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99 und mindestens drei geplanten Veranstaltungen
- € 3.500,00 bei Projektkosten ab € 17.500,00 und mindestens fünf geplanten Veranstaltungen
Antragstellung
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
Weitere Informationen sind der Förderungsrichtlinie Kleinveranstalter und Kleinveranstalterinnen zu entnehmen.
Verwenden Sie das Onlineformular "Pauschalförderungsprogramme".