Investitionsmaßnahmen bei Ankauf bzw. Reparatur von Instrumenten und Trachten (Allgemeine Volkskulturförderung)
Die Förderung soll Vereine, die Mitglied beim Steirischen Blasmusikverband, beim Landestrachtenverband Steiermark oder beim Dachverband der Österreichischen Berg-, Hütten- und Knappenvereine bzw. der ARGE Volkstanz sind, bei Investitionsmaßnahmen zur Anschaffung oder Reparatur von Instrumenten bzw. Anschaffung oder Änderung von Trachten unterstützen, da diese für die Ausübung der Vereinstätigkeit sowie für die Vermittlung und Weitergabe von Wissen, Brauchtum und Traditionen wesentlich sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von
- € 1.500,00 bei Investitionskosten bis zu € 7.500,00
- € 2.500,00 bei Investitionskosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99
- € 3.500,00 bei Investitionskosten ab € 17.500,00
Antragstellung
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
Weitere Informationen sind der Förderungsrichtlinie für Investitionsmaßnahmen bei Ankauf bzw. Reparatur von Instrumenten und Trachten zu entnehmen.
Verwenden Sie das Onlineformular "Pauschalförderungsprogramme".
Online-Trachtendatenbank
Welche steirischen Trachten konkret förderungswürdig sind, können Sie in der Online-Trachtendatenbank des Steirischen Heimatwerks nachsehen:
Beim Ankauf von Trachten ist zusätzlich eine Bestätigung des Steirischen Heimatwerks beizubringen, wonach es sich um eine überlieferte Form der steirischen Tracht handelt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Steirischen Heimatwerk unter www.steirisches-heimatwerk.at.