Anforderungen an Fenstersanierungen zur Beurteilbarkeit durch die ASVK
- In den Ansuchen sollte klar definiert sein, ob es sich nur um eine Fassadensanierung handelt oder ob auch eine Sanierung der Fenster vorgesehen ist.
Wenn ja: Um welche Fenster handelt es sich (planliche Darstellung). Diese Anforderungen sollten ebenso bei einer Fondsförderung erfüllt sein.
- Als Beilage sollte für eine Fassadensanierung der Befund des Restaurators mit Plan vorliegen.
- Bei einer Fenstersanierung sollte ebenso eine Beurteilung eines Restaurators oder einer Fensterfachfirma beigelegt werden. Weiters sollten die Fenster-Typen exemplarisch dargestellt werden, sowie eine planliche Darstellung, welche Fenster betroffen sind, eine Dokumentation des Zustandes der Fenster, der Schadensbilder und eine Materialanalyse vorliegen.