Altstadterhaltung Graz
Der seit 1974 in Graz institutionalisierte Altstadtschutz, rechtlich im Landesgesetz zur Grazer Altstadterhaltung verankert - idgF GAEG 2008, sieht in den baukulturellen Zeugnissen der historisch gewachsenen Stadt Graz - in den ausgewiesenen Schutzzonen - einen besonderen Wert, der für zukünftige Generationen zu erhalten ist.
Ziel der Altstadterhaltung in Graz ist die Bewahrung der historisch gewachsenen, wertvollen Stadtstruktur, ihrer Baudenkmale - in Bausubstanz und Ästhetik -, die Erhaltung der vielfältigen urbanen Funktionen sowie die Förderung besonderer baukünstlerischer Qualität beim Bauen im Bestand.
Im Fokus steht dabei besonders die Erhaltung der äußeren Charakteristik des Erscheinungsbildes sowohl im Einzeldenkmal, aber auch im Ensemble, im Quartier und im gesamten historisch wertvollen Stadtbild.