Verfahren
Im Verfahren kann die ASVK über zwei Varianten mit den Vorhaben befasst werden:
- Voranfrage
Einzureichen direkt bei der Geschäftsstelle der ASVK.
- Einreichung nach dem Stmk. Baugesetz.
Bewilligungsantrag über die Bau- und Anlagenbehörde.
Sprechstunden, die über die Geschäftsstelle zu vereinbaren sind, dienen ausschließlich der Abklärung bereits behandelter Projekte!