Altstadtkommission
Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ist ein Kollegialorgan, das aus 8 Mitgliedern, 8 Ersatzmitgliedern und 2 beratenden Juristen besteht, die von der Stmk. Landesregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt werden. Eine Wiederbestellung ist möglich. Ihre Zusammensetzung resultiert aus den von einzelnen Entsendungsorganisationen in freier Entscheidung nominierten Vertretern. Der/die Vorsitzende und Stellvertreter werden von den Kommissionsmitgliedern gewählt.
Die ASVK ist ein Gutachtergremium, das im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) gehört werden muss, da sonst der Baubescheid mit Nichtigkeit bedroht werden kann.
Aufgabe der ASVK ist es, durch eine kontinuierliche Gutachterpraxis das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, qualitätsvollen und professionellen Planung in den Schutzzonen, unabhängig von der Größe der Projekte, zu schärfen.
Die exakte historische und kunsthistorische Betrachtungsweise der Bestandsobjekte im Ensemble in Verbindung mit einer Beurteilung des baukünstlerischen Anspruchs bilden den Qualitätsmaßstab für das zu beurteilende Objekt. Bei Neuplanungen gilt das Einfügungsgebot des Objektes in ein Ensemble. Es wird darauf ankommen, inwieweit das neue Projekt auf die Umgebung "reagiert", indem es das vorhandene Erscheinungsbild ohne zu kopieren als Bestandteil seiner eigenen Identität heranzieht. Besondere Beachtung wird der Wahrung der unverwechselbaren Grazer Dachlandschaft gewidmet.
Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien durch die Baubehörde ist die ASVK nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz mit folgenden Problemkreisen befasst:
Die ASVK ist ein Gutachtergremium, das im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) gehört werden muss, da sonst der Baubescheid mit Nichtigkeit bedroht werden kann.
Aufgabe der ASVK ist es, durch eine kontinuierliche Gutachterpraxis das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, qualitätsvollen und professionellen Planung in den Schutzzonen, unabhängig von der Größe der Projekte, zu schärfen.
Die exakte historische und kunsthistorische Betrachtungsweise der Bestandsobjekte im Ensemble in Verbindung mit einer Beurteilung des baukünstlerischen Anspruchs bilden den Qualitätsmaßstab für das zu beurteilende Objekt. Bei Neuplanungen gilt das Einfügungsgebot des Objektes in ein Ensemble. Es wird darauf ankommen, inwieweit das neue Projekt auf die Umgebung "reagiert", indem es das vorhandene Erscheinungsbild ohne zu kopieren als Bestandteil seiner eigenen Identität heranzieht. Besondere Beachtung wird der Wahrung der unverwechselbaren Grazer Dachlandschaft gewidmet.
Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien durch die Baubehörde ist die ASVK nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz mit folgenden Problemkreisen befasst:
- Verdichtung der Baumassen auf das im Flächenwidmungsplan erlaubte Höchstmaß
- Bebauung noch vorhandener Restflächen und Baulücken
- Abbruch von nicht mehr wirtschaftlicher Bausubstanz
- Verbauung von Innenhöfen
- Private Einbauten in den öffentlichen Straßenraum
Bei diesen Themen wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes versucht den Gebietscharakter zu wahren.