Ortsbildschutz
Unter Ortsbild versteht man in erster Linie die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde, gleichgültig, ob nun die Betrachtung von innen oder von einem Standpunkt außerhalb des Ortes erfolgt. Geprägt wird dieses Ortsbild daher grundsätzlich von den baulichen Anlagen eines Ortes selbst. Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
Im Unterschied zum Denkmalschutz zielt der Ensembleschutz in erster Linie auf das äußere Erscheinungsbild sogenannter "anonymer Architektur" ab. Darunter versteht man die im Verlauf der Epochen gewachsenen Bauformen, die nicht unbedingt durch hervorstechende künstlerische Leistungen geprägt sind, aber in ihrer Gesamtheit einer Stadt oder einem Ortsteil "das Gesicht" geben, charakteristisch und ortstypisch sind.
Daher liegt es im besonderen öffentlichen Interesse, dass solche charakteristischen Bauwerke zu erhalten sind, durch Veränderungen nicht beeinträchtigt werden dürfen und sich Neues insbesondere durch baukünstlerische Qualität in das Ensemble einfügen muss. Diese Fragen sind nach der ständigen Rechtssprechung Gegenstand des Beweises durch Sachverständige. Dazu sind nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz (OBG 1977) Ortsbildsachverständige für Schutzgebiete in 63 Gemeinden und die Ortsbildkommission (OBK) die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) für die Schutzzonen bestellt, deren wichtigste Aufgabe ist, Gutachten in Verfahren zu erarbeiten und zu (kostenfreien!) Voranfragen Stellungnahmen abzugeben.
Die Geschäfte dieser Kommissionen und der Altstadtanwaltschaft führt die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Die Verfahren nach dem OBG 1977 und dem GAEG 2008 mit einer gegenüber dem Baugesetz erhöhten Bewilligungspflicht führt die jeweilige Gemeinde durch. Entsprechende Ansuchen sind deshalb immer an die Gemeinde zu richten, in der sich das Schutzgebiet befindet. Als Serviceleistung bieten die meisten Ortsbildgemeinden Beratungssprechtage (Terminanfragen über das Gemeindeamt) mit den zuständigen Ortsbildsachverständigen an.
In den (meisten) steirischen Ortsbildschutzgebieten sind sogenannte Ortsbildkonzepte als Gemeindeverordnungen erlassen. Diese können direkt in der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden und sollen gleichfalls Hilfestellung und bessere Rechtssicherheit bei Planungsvorhaben geben.
Geschäftsstelle der Ortsbildkommission
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7/IV, 8010 Graz
E-Mail: kultur@stmk.gv.at
Fax: +43 (316) 877-5424
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG, Tel.: +43 (316) 877-5510
Sabine FLADERER, Tel.: +43 (316) 877-3157