Regierungssitzungsbeschlüsse Kulturerbe/Volkskultur
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung (GeOLR) sieht unter § 3 Abs 1 Z 15 lit. a) vor, dass für die Vergabe von Förderungen und Beihilfen bzw. nach den Richtlinien für die Gewährung von Förderungen im Bereich Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Blasmusik im Sinne des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark in der Fassung 2018 der Steiermärkischen Landesregierung ein Bericht über die vergebenen Förderungen und Beihilfen zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.
Von den nachstehend angeführten Förderungswerber*innen wurden Anträge auf Gewährung von Förderungen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport eingebracht. Bei den von den Förderungswerber*innen zur Förderung eingereichten Projekten/Tätigkeiten handelt es sich um geistige und schöpferische, produzierende oder reproduzierende Leistungen. Diese Vorhaben liegen im Interesse des steirischen Kulturlebens bzw. dienen der Wahrung und Wiederbelebung des aus der Tradition des Landes überlieferten Kulturgutes. Festzuhalten ist, dass die förderungsgegenständlichen Maßnahmen, wie aus der Projektdarstellung ersichtlich, von der Initiative und auch dem Willen zur Erbringung erheblicher Eigenleistungen durch den*die Förderungswerber*in geprägt sind.
Auf Antrag von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landesrat Christopher Drexler (ab 2020) wurden nachstehende Förderungen von der Steiermärkischen Landesregierung in den Regierungssitzungen beschlossen:
Regierungssitzungsbeschlüsse 2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 14.01.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 11.03.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 15.04.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 06.05.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 01.07.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 30.09.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 14.10.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 21.10.2021
Regierungssitzungsbeschluss vom 25.11.2021