Kultur- und Kunstförderungen
Basis für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Kunst und Kultur sind das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 sowie für einzelne Förderungsarten spezifische Vorgaben bzw. Richtlinien.
Was wird gefördert?
Gemäß Kultur- und Kunstförderungsgesetz werden geistige und schöpferische, produzierende und reproduzierende kulturelle Tätigkeiten und Leistungen sowie die Auseinandersetzung mit ihnen gefördert.
Weitere Förderungszwecke sind den einzelnen Förderungsrichtlinien zu entnehmen.
Die Förderung dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung. Dieser Bezug kann thematisch, personell oder institutionell hergestellt werden. Das heißt, die Steiermark kann als Produktionsort vorgesehen oder das Projekt für die Kunst- und Kulturszene der Steiermark von besonderer Bedeutung sein.
Die Förderungsbereiche sind gesetzlich festgelegt:
- Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
- Darstellende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik, Musiktheater und Klangkunst
- Allgemeine Volkskultur
- Museen
- Denkmalpflege und Kulturgüter
Förderungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden.
In allen Förderungsbereichen setzt das Land seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext. Dazu gehören auch digitale Kunstformen, spartenübergreifende, künstlerisch-forschende, theoretische sowie Kunst und Kultur vermittelnde Ideen und Konzepte.