Hinweise zur Antragstellung und Fördervergabe
Förderungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichen Antrag mit den dafür vorgesehenen Online-Formularen (siehe rechts).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Lesen Sie die Hinweise in den Online-Formularen, die Ausfüllhilfe zum wirtschaftlichen Teil und unsere Merkblätter genau durch.
- Wir machen Sie auf die Bedienungshinweise für das Online Formular aufmerksam.
- Übermitteln Sie sämtliche Beilagen ausschließlich als *.pdf-Dateien! Achten Sie darauf, dass die Dateien nicht schreibgeschützt sind.
- Die Projektkalkulation muss ausgeglichen sein und bereits auf Basis der Regelungen für die Abrechnung der Förderungsmittel entsprechend dem Merkblatt zur Erstellung von Verwendungsnachweisen (siehe www.kultur.steiermark.at/link/verwendungsnachweis erfolgen!
- Ab einer beantragten Förderung von 30.000€ muss zusätzlich eine Organisations-, Personal- und Projektplanung dargelegt werden. Verwenden Sie hierfür unsere Vorlage und beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen.
- Abhängig von der Art der beantragten Förderung und/oder dem geplanten Vorhaben empfiehlt sich die Beilage von weiteren Unterlagen und Nachweisen, Rezensionen und/oder Dokumentationen bisheriger Arbeiten, Kostenvoranschlägen und dergleichen. Es sollte darauf geachtet werden, dem Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur, dem Kulturkuratorium und dem zuständigen Fachbeirat alle Informationen zukommen zu lassen, die für die Beurteilung des Vorhabens notwendig sind, und die die gemachten Angaben überprüfbar machen.
- Bei anderen Förderungsgebern beabsichtigte, beantragte oder bewilligte Förderungen sind in jedem Fall im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben und entsprechend auszuweisen! Liegen schriftliche Zusagen vor, sind diese beizulegen.
- Beachten Sie, dass es für einzelne Förderungsarten oder Sparten spezifische Vorgaben für ein Förderungsansuchen gibt.
Förderungsvertrag
Die Auszahlung von gewährten Förderungen erfolgt ausschließlich nach Abschluss eines Förderungsvertrages zwischen dem Land Steiermark, vertreten durch die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und dem/der Förderungsnehmer*in. Wesentliche Änderungen der inhaltlichen Konzeption oder der Finanzierung des Projektes oder Programmes sind der Abteilung umgehend mitzuteilen.
Förderungsvergabe
Die Vergabe der Förderungen erfolgt von der Steiermärkischen Landesregierung auf Basis des im Kultur- und Kunstförderungsgesetz dargelegten Verfahrens. Bei Ansuchen mit einer Förderungshöhe ab 3.500 Euro erfolgt sie ausschließlich nach einer fachlichen Beurteilung durch das Kulturkuratorium, gegebenenfalls nach Vorprüfung durch Fachexpert*innen.
Werden von einer*m Förderungswerber*in mehrere Anträge zu unterschiedlichen Projekten gleichzeitig gestellt, werden die Antragssummen addiert und die Anträge im Vergabeverfahren entsprechend der Gesamtsumme an beantragten Förderungen behandelt. Es empfiehlt sich daher, möglichst nur einen einzigen Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Ansuchens auch von der Vorlage des vollständigen und ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises vorheriger Förderungen abhängig ist. Bei einem laufenden Mahnverfahren ist eine weitere Antragstellung nicht möglich!